Melden Sie sich einfach bei einem Priester Ihrer Wahl und treffen Sie sich mit ihm, um die Personalien aufzunehmen und den weiteren Weg zu besprechen.
Für den Antrag brauchen Sie ein Taufzeugnis, das Sie bei Ihrem Taufpfarramt beantragen können. Wenn Sie auf dem Gebiet der Pfarreiengemeinschaft getauft worden sind, ist dies nicht notwendig.
Daneben brauchen Sie den Nachweis des Kirchenaustrittes (in der Regel) vom Standesamt.
Nach dem Gespräch mit einem Priester, der die notwendigen Daten erhebt, wird das Formular an das Bischöfliche Ordinariat geschickt und dort bearbeitet. Der Priester wird vom Bischof zur Wiederaufnahme beauftragt. Diese erfolgt in einer kleinen Feier, bei der zwei Zeugen anwesend sind. Danach sind Sie wieder Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Wiedereintritt –
Gottes „Ja“ bleibt,
die Tür in die Kirche
ist offen.
Wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind und diesen Schritt gerne rückgängig machen möchten, ist dies leicht möglich.