Für unsere Kinder und Jugendlichen!

Institutionelles
Schutzkonzept

Wir schützen
unsere Kinder
und Jugendlichen.

Die Pfarreiengemeinschaft Bad Kötzting und Wettzell will Kindern, jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, so wie allen Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, einen Raum bieten, in dem jede/r die eigene Persönlichkeit mit Stärken und Schwächen und den eigenen Glauben entfalten kann.
Unsere Pfarreiengemeinschaft mit ihren Pfarreien, Verbänden und Gruppen soll ein sicherer Raum für alle uns anvertrauten Menschen sein. Grundlage hierfür ist das christliche Menschenbild, nach dem jeder Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen und dadurch mit einer unantastbaren Würde beschenkt worden ist. Die Würde jedes einzelnen Menschen, der mit unserer Pfarreiengemeinschaft in Berührung kommt, zu achten und zu schützen, ist das erklärte Ziel dieses Präventionskonzepts. Kirchliches Handeln ist unvereinbar mit jeder Form von verbaler, körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung des Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht der Zielrichtung dieses Präventionskonzeptes und den Prinzipien kirchlichen Handelns.
Ein solches Konzept wurde notwendig, weil im Raum der Kirche über viele Jahrzehnte die Menschenwürde missachtet und verletzt wurde. Die Pfarreiengemeinschaft Bad Kötzting und Wettzell verurteilt dieses Verhalten einzelner und das Versagen kirchlicher und anderer Institutionen in Bezug auf die Aufklärung, Bestrafung und Prävention aufs Schärfste und verpflichtet sich in all ihren Gliedern dazu, jeder Form von Missbrauch und Gewalt offenen Auges und mutig entgegenzutreten. Das vorliegende Schutzkonzept möchte alle Mitglieder der Pfarreiengemeinschaft für das Thema der unantastbaren Würde jedes Menschen und deren mögliche Verletzung sensibilisieren und allen uns Anvertrauten den höchst möglichen Schutz vor Grenzverletzungen bieten. Dieses Konzept versteht sich dabei als dynamisches Gebilde, das immer wieder aktualisiert werden muss und im Leben der Pfarrgemeinde im Bewusstsein gehalten wird. Gleichzeitig ist es auch ein Zeichen nach außen, dass Respektlosigkeit, Gewalt oder Missbrauch in unserer Pfarreiengemeinschaft keinen Platz haben.
Nach der Pfarrgemeinderatswahl 2022 wurde ein Arbeitskreis Prävention gegründet. Diesem gehören an:
  • von Amts wegen: Pfarrer, Kaplan, Pastoralreferentin, Pastoralpraktikantin
  • aus dem PGR: Christian Brandl, Alois Brunner, Mirjam Bummer, Judith Fröhlich, Michaela Mühlbauer, Dr. Martin Schlossbauer
Der Arbeitskreis traf sich im Jahr 2022 zu mehreren Sitzungen und legte in Auseinandersetzung mit bereits verabschiedeten Konzepten anderer Pfarreien die Gliederung und die inhaltliche Ausgestaltung fest. Es erfolgte eine erste Risikoanalyse bei der folgende Punkte festgestellt wurden, die immer wieder aktualisiert werden müssen: Der Arbeitskreis sieht eine mögliche Gefährdung durch Haupt- und Ehrenamtliche, sowie durch Dritte, die sich auf dem Gebiet der Kirchenburg oder der Pfarreiräume in Steinbühl, Weißenregen oder Wettzell aufhalten. Besonders sensibel ist die Phase vor und nach einer Veranstaltung, an der Kinder und Jugendliche teilnehmen. Die Sakristei als Ort, an dem sich die Minstranten/innen umziehen, ist ein Raum, an dem besonders aufmerksam die Grenzen der Kinder und Jugendlichen gewahrt werden müssen. Wenn Übernachtungsfahrten mit Kindern und Jugendlichen geplant sind, müssen die Verantwortlichen auf einen zu erarbeitenden Verhaltenskodex achten. Aktuell betrifft dies in erster Linie das Firmwochenende oder Übernachtungen der Ministranten/innen im Pfarrzentrum. Hier müssen die geltenden Regeln des Verhaltenskodex allen transparent gemacht werden. Bei Gruppenspielen mit Körperkontakt muss vor dem Spiel auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass jeder frei entscheiden kann, ob er/sie daran teilnehmen möchte oder nicht.

Die Tischeltern, die im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung tätig sind, sollen für das Thema Gewalt und Machtmissbrauch an Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden und über den Verhaltenskodex in Kenntnis gesetzt werden. Externe Gruppen, die Räume in kirchlichen Gebäuden der Pfarreiengemeinschaft nutzen, sind selber verantwortlich für das Schutzkonzept bei ihren Veranstaltungen (z.B. Trachtenverein, Caritas, Anonyme Alkoholiker, …). Da coronabedingt die Jugendarbeit in der Pfarreiengemeinschaft zum Zeitpunkt der Erstelllung dieses Dokumentes wenig aktiv ist, wurden keine Jugendlichen aus den verschiedenen Gruppen zur Erstellung des Schutzkonzeptes angefragt. Diese sollen im Nachgang die Sinnhaftigkeit des Konzeptes kritisch prüfen und bei Bedarf aktualisieren.

Aufgrund dieser ersten Risikoanalyse wurden folgende Punkte an die Kirchenverwaltung zur Bearbeitung weitergegeben:
  • Verbesserung des Beleuchtungskonzepts auf dem Weg zur Sakristei in Bad Kötzting
  • Anleitung zum Umstellen der Gangbeleuchtung im Pfarrheim Bad Kötzting bei Veranstaltungen
  • Bekleben des Milchglases bei den Toiletten im UG des Pfarrheims Bad Kötzting mit blickdichter Folie
  • Versehen der Eingangstür in der Männer-Toilette OG mit automatischem Türschließer
  • Versehen der Fluchttüren im Pfarrzentrum Bad Kötzting mit Schildern
Es ist für alle in der Pfarreiengemeinschaft Bad Kötzting und Wettzell haupt- und ehrenamtlich Tätigen selbstverständlich, dass wir eine Haltung einnehmen, die gekennzeichnet ist von wachem Hinschauen, offenem Ansprechen, transparentem und einfühlsamen Handeln, vor allem im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Als Orientierungshilfe wurde der folgende Verhaltenskodex im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vom Arbeitskreis erstellt, der bei Bedarf aktualisiert werden soll. Dieser Verhaltenskodex ist im Wesentlichen dem Institutionellen Schutzkonzept der katholischen Kirchengemeinde Oberkirch (07.08.2020) entnommen und deckt sich mit unseren Vorstellungen vom korrekten Verhalten.

Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
Besonders im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, aber auch generell legen wir Wert auf eine respektvolle verbale und nonverbale Kommunikation. Wir achten die Person des Kindes und Jugendlichen, unterlassen Beleidigungen, Herabsetzungen und schützen die uns Anvertrauten vor vorsätzlicher Überforderung. Wir bemühen uns um eine gute und freundliche Wortwahl, leben diese vor und setzen uns für diese ein. Grenzverletzungen im kommunikativen Bereich unterbinden wir, greifen moderierend in Streitgespräche ein und versuchen Alternativen für eine angemessene und zielführende Gesprächsführung anzubieten.

Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Alle Verantwortlichen und Gruppenleiter/innen sollen eine adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Hilfreich ist die gemeinsame Formulierung von deutlichen und verbindlichen Gruppenregeln, wie zum Beispiel bei Ausflügen, Ferienfreizeiten oder Gruppenstunden.

Angemessenheit von Körperkontakten
Bei Körperkontakten achten wir auf Angemessenheit, gegenseitiges Einvernehmen und Akzeptanz. Unter Erwachsenen bauen wir auf Anstand, Selbstkontrolle und soziale Kontrolle durch die umgebende Gruppe. Zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen weisen wir ausdrücklich darauf hin, welche Kontakte exemplarisch vertretbar und ggf. entwicklungspsychologisch sinnvoll sind und welche Art von Körperkontakten nicht geduldet werden kann. Berührungen im Intimbereich eines Menschen sind im Aufgabenbereich unserer Pfarreiengemeinschaft nicht notwendig und gelten daher als unzulässig. Sie werden entsprechend als Übergriff gewertet.

Beachtung der Intimsphäre
Die Unantastbarkeit der körperlichen Intimsphäre aller Menschen und der Unterbindung einer Fertigung von Fotografien und Videoaufnahmen und deren Verbreitung, die dazu geeignet sind, einzelne Personen bzw. Personengruppen zu erniedrigen, zu beleidigen oder ihnen in sonst einer Weise zu schaden, messen wir große Aufmerksamkeit bei. Bei Übernachtungsveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich wird auf eine grundsätzlich geschlechtergetrennte Unterbringung geachtet. Generell gelten auch hier die Regeln des guten Anstandes. Es wird vor Betreten des Zimmers angeklopft und auf Eintrittserlaubnis gewartet. Grundsätzlich betreten möglichst nur erwachsene Aufsichtführende desselben Geschlechts den Schlafraum. Kinder und Jugendliche dürfen bei Sammelduschen auch mit Badebekleidung duschen. Bei einfach vorhandenen Sanitäranlagen muss eine Regelung getroffen werden, die die Trennung der Geschlechter garantiert. Erwachsene duschen generell nicht zusammen mit Kindern und Jugendlichen.

Zulässigkeit von Geschenken
Geschenke sind unter bestimmten Bedingungen zulässig: Grundsätzlich soll das Geschenk ein materialisierter Dank sein, der freiwillig und ohne eine Gegenleistung dafür zu erwarten, geschenkt wird. Hier ist auf eine Verhältnismäßigkeit des Geschenks zu achten. Gleichwertige Geschenke an jeweils alle Angehörige einer bestimmten Pfarrgruppe können diese Intention unterstreichen.

Der Umgang mit und die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Als Kirchengemeinde haben wir kaum Einfluss auf den Umgang mit Medien. Die entsprechende Verantwortung liegt bei den Kindern und Jugendlichen und bei deren Erziehungsberechtigten. Jedoch halten wir die Kinder und Jugendlichen dazu an, auch in der Kommunikation per Internet Respekt und Umsicht walten zu lassen und strikt auf verunglimpfende Texte und entwürdigende Fotos zu verzichten. Der Umgang mit Messanger-Diensten (v.a. Gruppenchats) muss zuvor von den Erziehungsberechtigten autorisiert werden. Die Verantwortung und Haftung liegt hier bei den Erziehungsberechtigten. In unserer eigenen Öffentlichkeitsarbeit (Pfarrbrief, Homepage, Facebook usw.) achten wir darauf vorbildlich zu sein
Bei Fotos von öffentlichen Veranstaltungen achten wir darauf, dass diese allgemein bleiben. Andere Fotos veröffentlichen wir nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten. Für jede kirchliche Veranstaltung werden Regeln im Umgang mit sozialen Medien aufgestellt und transparent gemacht.

Disziplinierungsmaßnahmen
Wir sehen keine systembedingte Notwendigkeit von Disziplinierungsmaßnahmen. Im Rahmen eines respektvollen Umgangs miteinander, fordern wir lediglich das Einhalten vereinbarter Regeln ein. Im Einzelfall kann aber der Ausschluss von einer Gruppe veranlasst werden, wenn die Bereitschaft, sich an vereinbarte Regeln zu halten dauerhaft ausbleibt.
Damit dieser Verhaltenskodex durch die Haupt- und Ehrenamtlichen in unserer Pfarreiengemeinschaft umgesetzt werden kann, ist bei allen in der Pfarreiengemeinschaft Arbeitenden in erster Linie auf die menschliche Eignung und Reife zu achten. Daneben haben die Haupt- und Ehrenamtlichen entsprechend den diözesanen Vorgaben ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) abzugeben. Eine Übersicht wird im Pfarrbüro aufbewahrt. Parallel dazu geben alle Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarreiengemeinschaft arbeiten (z.B. Tischeltern für die Erstkommunion, Mitwirkende am Firmwochenende) vor ihrer Bestellung eine Selbstauskunft – und -verpflichtung ab, in der sie sich den Inhalten des Schutzkonzeptes vollumfänglich verpflichten. Jedes Jahr ist es daneben Aufgabe der Hauptamtlichen ein Angebot von Gruppenstunden zum Thema sexualisierte Gewalt zu schaffen und auf das Präventionskonzept hinzuweisen. Dies findet insbesondere im Rahmen der Erstkommunion- und Firmvorbereitung einen angemessenen Raum. Der/Die Präventionsbeauftragte erkundigt sich in regelmäßigen Abständen, ob diese Punkte umgesetzt wurden.
Der/Die Präventionsbeauftrage/r wird aus dem Arbeitskreis Prävention gestellt. Es ist Aufgabe des/der Präventionsbeauftragten, mindestens einmal pro Jahr zur Beratung über eine etwaige Aktualisierung des Schutzkonzeptes einzuladen und mit einem Vertreter der Kirchenverwaltung, des Hauptamtlichen-Teams und mindestens einem Jugendlichen eine Begehung der kirchlichen Gebäude zur Verbesserung des Schutzkonzeptes anzuregen. Daneben erkundigt er/sie sich in regelmäßigen Abständen, in wie weit das Konzept umgesetzt wird (Abhalten der Gruppenstunden, Einfordern und Aktualisieren der eFZs und der Selbstauskunft und –verpflichtung, weitere Präventionsangebote, Prüfen, ob die Liste der Betreuenden sich auf dem aktuellen Stand befindet, …). Da er/sie Kenntnis über sensible personenbezogene Daten erhält, ist von ihm eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben. Aktuell ist Frau Mirjam Bummer die Präventionsbeauftragte

Zum Beginn einer Legislaturperiode des Pfarrgemeinderates werden von den Kindern und Jugendlichen, die in unserer Pfarreiengemeinschaft in Chören, Bands und im Ministrantendienst aktiv sind, nach Möglichkeit zwei Vertrauenspersonen verschiedenen Geschlechts gewählt, an die man sich bei Fragen, Problemen und Sorgen, insbesondere bei grenzverletzendem Verhalten wenden kann. Beim Ausscheiden einer Vertrauensperson findet zeitnah eine Nachwahl statt. Die Vertrauenspersonen geben ihre Kontaktdaten an, über die sie erreichbar sind.
Aktuell ist Frau Christine Grassl die Vertrauensperson der Pfarreiengemeinschaft. Sie ist in folgender Weise erreichbar:

vertrauenspersonbk-wettzell@web.de

Annahme der Beschwerde
Jeder, der über eine Grenzverletzung o.ä. von einem Kind oder Jugendlichen informiert wird, hat dem Betroffenen zuzuhören und steht zum Gespräch zur Verfügung. Anschließend wird die Beschwerde an eine der Vertrauenspersonen und / oder einem Hauptamtlichen (Pfarrer, Kaplan, Pastoralreferentin, Pastoralpraktikantin) weitergegeben. Bei Fragen oder Unsicherheiten in der Einschätzung des Vorfalls stehen die Vertrauenspersonen und Hauptamtlichen zur Verfügung.

Beschwerdebearbeitung
Wer von einer Grenzverletzung oder schwereren Missbrauchsformen in Kenntnis gesetzt wurde, erstellt ein Protokoll über den Sachverhalt (siehe Anlage) und ordnet den Sachverhalt subjektiv ein. Anschließend erfolgt die Bearbeitung der Beschwerde durch die beiden Vertrauenspersonen und einem Hauptamtlichen der Pfarreiengemeinschaft, der von den Vertrauenspersonen zu Rate gezogen wird. Bei dieser Bearbeitung werden geeignete Maßnahmen festgelegt. Über den Vorfall und die Maßnahmen ist unverzüglich der Pfarrer zu informieren, soweit er nicht der Beschuldigte ist. Ist der Pfarrer selbst vom Vorwurf betroffen, ist das weitere Vorgehen mit dem/der Präventionsbeauftragten des Bistums zu besprechen. Für die Betroffenen und für die den Vorfall Bearbeitenden stehen die Beratungsstellen (s. Anlage 1) zur Verfügung und sind bei plausiblen Verdacht und im Zweifelsfall immer zu kontaktieren.

Beschwerdereaktion
Jede Beschwerde endet mit einem formalen Abschluss. Erfolgt eine interne Reaktion, werden die Ergebnisse der Beschwerdebearbeitung dem/der/den Beschuldigten, dem/der Beschwerdeführer/-in und ggf. den Sorgeberechtigten übermittelt. Über weitergehende Hilfsangebote wird informiert. Das Ergebnis wird im Protokoll dokumentiert. Wenn die Beschwerde an eine externe Stelle weitergeleitet wird, legt die zuständige Behörde das weitere Vorgehen zum Abschluss der Beschwerde fest. Diese wird im Protokoll festgehalten.

Qualitätsmanagement
Das vorliegende Schutzkonzept stellt einen Anfang dar und dokumentiert, auf welche Weise die Pfarreiengemeinschaft Bad Kötzting und Wettzell versucht, eine kontinuierliche Beschäftigung mit dem Thema und die entsprechende Schulung aller auf dem Pfarrgebiet Tätigen sicherzustellen und alle Pfarrangehörigen für den institutionellen Schutz gegen jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch an Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. Der Arbeitskreis Prävention sichert durch regelmäßige Reflexion der Maßnahmen und der Weiterarbeit am Schutzkonzept die Weiterentwicklung in der Pfarreiengemeinschaft, damit das Thema ein immer selbstverständlicherer Teil der Pastoral wird. Dazu trifft sich der Arbeitskreis Prävention mindestens einmal pro Jahr zur Beratung. Der Arbeitskreis Prävention stellt den/die Präventionsbeauftragte/n. Mit dem Beginn jeder neuen Pfarrgemeinderatsperiode wird das Konzept durch das PGR-Gremium oder durch einen von ihm eingesetzten Arbeitskreis auf notwendige Veränderungen überprüft. Gleichzeitig wird kontrolliert, ob die als notwendig empfundene und angezeigte Maßnahmen umgesetzt worden sind. Besteht der Wunsch eines Pfarrmitgliedes, das Konzept zu aktualisieren, wird im Arbeitskreis Prävention das Anliegen geprüft und über das weitere Vorgehen beraten. Den aktiven Betreuer/innen werden die notwendigen Unterlagen ausgehändigt, die so bald wie möglich im Pfarrbüro abgegeben werden. Dort werden sie gesammelt, in eine vorbereitete Übersicht eingetragen und in einem Ordner verwahrt. Auch neue Betreuer/innen müssen künftig berücksichtigt werden. Die Gruppenverantwortlichen melden neue Personen an den Präventionsbeauftragten. Das Pfarrbüro bereitet die Unterlagen vor und gibt sie über die Gruppenverantwortlichen an die neuen Betreuer/innen weiter. Der Rücklauf erfolgt über den/die Präventionsbeauftragte/n an das Pfarrbüro. Die erweiterten Führungszeugnisse müssen entsprechend der diözesanen Vorgaben erneuert werden. Die Wiedervorlage erfolgt durch das Pfarrbüro als konstante Einrichtung, die den Präventionsbeauftragten darüber informiert.

Weiterführende
AdresseN:

Präventionsbeauftragte des Bistums Regensburg
Dr. Judith Helmig
Sexueller Missbrauch
(Bistum Regensburg)
Wolfang Sill
Sexueller Missbrauch
(Bistum Regensburg)
Susanne Engl-Adacker
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Cham
Beratungsstelle Cham
Krisendienst Oberpfalz
Soforthilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen
Kopfhoch Regensburg
Kein direkter Ansprechpartner
Deutscher Kinderschutzbund
Kein direkter Ansprechpartner
Dornrose Weiden
Kein direkter Ansprechpartner
Wildwasser Nürnberg
Kein direkter Ansprechpartner

Allgemeine
AnlaufstelleN:

Wildwasser
Kein direkter Ansprechpartner
Weißer Ring
Kein direkter Ansprechpartner
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch
Kein direkter Ansprechpartner
Kinder- und Jugendtelefonnummer gegen Kummer
Kein direkter Ansprechpartner
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Kein direkter Ansprechpartner
Kein Täter werden
Kein direkter Ansprechpartner
Hilfe Telefon berta
Kein direkter Ansprechpartner
Anonyme und kostenlose Telefonseelsorge der kath. Kirche
Kein direkter Ansprechpartner

Präventionsangebote
Vor Ort:

Präventionsbeamter PI Bad Kötzting: Roman Simeth

Selbstverteidigung, Konfliktmanagement, Schutzkonzept, Prävention (Weißer Ring)

Doris Klingseisen
Zum Ponholz 16
Arnschwang

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